Auf die angebotenen Produkte gewähren wir eine 24-monatige Garantie.

REGELN FÜR DIE VERWENDUNG UND PFLEGE VON MÖBELN

  1. Die Möbel sollten entsprechend ihrem Design und ihrem Verwendungszweck genutzt werden.
  2. Die Möbel sollten auf einer ebenen Fläche stehen.
  3. Die Möbel sollten in Innenräumen verwendet werden, trocken und vor schädlichen Einflüssen, die dauerhafte Schäden verursachen können, sowie vor direkter Sonneneinstrahlung geschützt sein. Die klimatischen Bedingungen für Möbelbenutzer sind wie folgt:
  4. (a) relative Luftfeuchtigkeit 40-70%,
  5. (b) Temperatur 15-39°C
  6. Möbel sollten nicht weniger als 0,5 m von aktiven Wärmequellen (Heizkörper, Herde) entfernt aufgestellt werden.
  7. Lackierte Möbeloberflächen sollten vor Kratzern und Druckstellen geschützt werden.

GARANTIEPRINZIPIEN

  1. Der territoriale Geltungsbereich des Garantieschutzes umfasst das Gebiet der Republik Polen.
  2. Die Dauer der Garantie beträgt 24 Monate und wird ab dem Datum des Verkaufs der Möbel an den Käufer berechnet.
  3. Der Garantiegeber haftet für Mängel, die durch die verkauften Möbel verursacht werden, sowie für Schäden, die eine unvermeidliche Folge davon sind, vorausgesetzt, dass die Möbel bestimmungsgemäß und unter angemessenen Bedingungen verwendet wurden (siehe Punkt I.).
  4. Voraussetzung für die Erbringung von Garantieleistungen ist, dass der Käufer ein Kaufdokument (Rechnung) vorlegt.
  5. Als Garantieleistung gilt die kostenlose Durchführung von Fachreparaturen zur Behebung eines Mangels am Möbel durch den Garantiegeber.

BESCHWERDEVERFAHREN

  1. Bitte reichen Sie Ihre Mängelrüge schriftlich ein.
  2. Der Garant teilt dem Käufer innerhalb von 14 Tagen nach der Benachrichtigung über die Reklamation schriftlich mit, dass er die Reklamation akzeptiert oder sie als ungerechtfertigt betrachtet.
  3. Die Beschwerde wird bearbeitet:
    – am Tag der Inspektion, wenn der Mangel nach Ansicht des Garantiegebers behebbar ist und die Reparatur vor Ort durchgeführt werden kann.
    – innerhalb von 30 Arbeitstagen nach Ablauf der Frist für die Benachrichtigung des Kunden über die Art und Weise, wie die Reklamation gelöst wurde, wenn die Art des Mangels eine Nachbesserung unter Werksbedingungen erfordert. In diesem Fall holt der Service des Herstellers die Möbel gegen Quittung im Reparaturprotokoll ab und die Möbel werden nach der Reparatur an den Kunden geliefert.
  4. Kann der Mangel nicht im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebs behoben werden, kann die Reparaturfrist mit Zustimmung des Kunden verlängert werden.
  5. Es gibt keine Verzögerung bei der Bearbeitung einer Beschwerde, wenn:
    – der Vertreter des Garantiegebers zum vereinbarten Zeitpunkt beim Kunden eintraf, um die Reklamation zu bearbeiten, dies aber aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht tun konnte
    – die Möbel so gelagert werden, dass sie nicht inspiziert werden können oder ihr hygienischer und sanitärer Zustand dies nicht zulässt.
  6. Wenn der Käufer die Erbringung der Dienstleistung zweimal nicht zugelassen hat, wird davon ausgegangen, dass er auf seine Rechte verzichtet hat.

DIE HERSTELLERGARANTIE IST NICHT ABGEDECKT

  1. Mechanische Schäden am Produkt und durch sie verursachte Defekte, die nicht vom Hersteller zu verantworten sind.
  2. Fehlfunktionen oder Schäden, die durch Missbrauch oder Unachtsamkeit des Kunden verursacht wurden.
  3. Schäden, die während des Transports und der Handhabung entstanden sind (gilt nicht für den vom Lieferanten durchgeführten Transport).
  4. Produkte, die von unbefugten Personen verändert oder anderweitig umgestaltet wurden.
  5. Verschleiß und Abnutzung des Produkts.